Adressänderung im Personalausweis beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Beantragung eines neuen Personalausweises
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes. Wird der Antrag bei der örtlich unzuständigen Behörde (zum Beispiel Nebenwohnsitz oder Urlaubsort in Deutschland) gestellt, so ist zusätzlich zu den unten genannten Unterlagen eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" der zuständigen Behörde nötig.
Für Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz im Inland ist die Deutsche Auslandsvertretung am ausländischen Wohnort zuständig. Wird der Antrag trotzdem im Inland gestellt, so muss die Ausweisbehörde zuvor die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Auslandsvertretung einholen.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Der Antragsteller und sein gesetzlicher Vertreter können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Auf Wunsch des Antragstellers wird der Ausweis mit auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücken hergestellt. Ausweise für Kinder bis zum 6. Lebensjahr werden immer ohne Fingerabdrücke hergestellt.
Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind unterschreiben. Jüngere Kinder dürfen unterschreiben, wenn sie ihren Namen schreiben können.
Das Kind ist bei der Antragstellung immer zwingend mitzubringen.
Änderungen:
Bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse, z. B. des Namens nach Eheschließung oder Scheidung, ist unverzüglich ein neuer Ausweis zu beantragen. Der alte Ausweis wird durch die Namensänderung ungültig.
Bei Wohnsitzänderung wird der Ausweis kostenlos durch Anbringung eines Aufklebers geändert.
eID-Funktion:
Der Ausweis hat eine elektronische Identitätsfunktion (eID-Funktion), die auf einem integrierten Chip gespeichert ist. Für Personen die noch keine 16 Jahre alt sind, ist die eID-Funktion deaktiviert. Mit Erreichen des 16. Lebensjahres kann die Aktivierung der eID-Funktion kostenfrei beantragt werden. Weitere Informationen über die Möglichkeiten des Ausweises können der Infobroschüre entnommen werden, die den Bürgern bei Beantragung des Ausweises kostenlos angeboten wird.
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen ab dem 24. Lebensjahr
Ausweise alter Art bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und müssen nicht umgetauscht werden.
Beantragung vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie sofort ein vorläufiges, im Gültigkeitszeitraum eingeschränktes Ausweisdokument. Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen. Es wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt (nicht älter als 6 Monate).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Beantragung eines neuen Personalausweises:
- abgelaufener Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (falls nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
- Einverständniserklärung (formlos)und Ausweis des abwesenden Elternteils oder Sorgeberechtigten
Beantragung vorläufiger Personalausweis:
Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Formulare
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Voraussetzungen
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- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lindlar
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Ad-ressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023
Stichwörter
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