An-, Ab- und Ummeldung
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Issum
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Mit Einführung des BMG zum 01.11.2015 gab es ein paar Änderungen:
- Eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) im Inland ist erst nach 6 Monaten meldepflichtig
- Saisonarbeiter mit Wohnsitz im Ausland werden erst nach 3 Monaten meldepflichtig
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss künftig am Hauptwohnsitz erfolgen
- Der Wohnungsgeber hat gemäß § 19 Absatz 1 BMG den Einzug und im Falle einer Abmeldung einer Nebenwohnung oder Wegzug ins Ausland auch den Auszug zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung). Hier ist das Einzugsdatum einzutragen, nicht das Datum des Mietvertrages!
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Bitte bringen Sie auch hier Ihre Ausweispapiere mit.
Sollten Sie zur An-, Ab- oder Ummeldung Fragen haben, können Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros weitere Auskünfte erteilen.
Die An-, Ab- und Ummeldungen sind kostenlos. Für An-, Ab- und Ummeldungen von weiteren Personen sind gegebenenfalls Vollmachten vorzulegen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Issum
Formulare
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Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Issum
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023
Stichwörter
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