Familienname Änderung Kind - EinbenennungOnline erledigen

    Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Welchen Namen führen die gemeinsamen Kinder miteinander verheirateter oder nicht miteinander verheirateter Eltern?

    Die Eltern sind verheiratet ...
    Führen die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen), so erhält auch ihr Kind diesen Namen.
    Führen sie keinen Ehenamen, so entscheiden sie gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhalten soll.
    Diese Bestimmung gilt auch für ihre weiteren Kinder.
    Ein aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzter Doppelname kann nicht gebildet werden.
    Können sich die Eltern nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile.

    Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet ...
    Kraft Gesetzes hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge für das Kind; es erhält den Familiennamen der Mutter. Sie kann jedoch dem Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Vaters (mit dessen Einwilligung) erteilen. Diese Namenserteilung ist unwiderruflich.
    Haben die Eltern des Kindes schon vor der Beurkundung der Geburt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben und steht ihnen die Sorge für das Kind gemeinsam zu, müssen sie auch gemeinsam entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Bestimmung gilt auch für weitere gemeinsame Kinder. Die Namensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt getroffen werden. Nach Ablauf dieser Frist überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil.

    Die gemeinsame Sorge für das Kind wird später begründet ...
    Durch Eheschließung der Eltern oder durch eine Sorgeerklärung kann die gemeinsame Sorge für ein Kind auch nach der Beurkundung der Geburt des Kindes begründet werden.
    Innerhalb von 3 Monaten kann dann der Geburtsname des Kindes neu bestimmt werden, es sei denn, die Eltern bestimmen bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen. In diesem Fall erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_46f161561e1f22ba211a1c1058ca05d5

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9180

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    • Sorgerechtsnachweis
    • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de