Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

    • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
    • Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
    • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
    • Widerruf des hinzugefügten Namens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
    • Namenserteilung von Kindern
    • Namensbestimmung von Kindern
    • Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
    • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)

    Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-223

    E-Mail: standesamt@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    siehe Verfahrensablauf

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Vorherige Terminvereinbarung

    Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ist zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, notwendig.

    Nutzen Sie hierfür bitte bevorzugt das hinterlegte Kontaktformular. Alternativ ist eine telefonische Klärung ebenso möglich.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de