Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind aus einer vorherigen Beziehung haben, können Sie und Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte Ihren neuen Ehenamen auf Ihr Kind übertragen. Ist auch der andere Elternteil sorgeberechtigt oder führt das Kind den Namen des anderen Elternteils, ist allerdings die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.
Diesen Vorgang nennt man Einbenennung. Beachten Sie bitte, dass die Einbenennung unwiderruflich ist und daher nur ein Mal abgeben werden kann.
Eine Einbenennung ist auch möglich, wenn Sie in einer Lebenspartnerschaft leben und einen Lebenspartnerschaftsnamen führen.
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Ansprechpartner
Fortführung Personenstandsregister
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6569133
erforderliche Unterlagen
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- Eheurkunde
Sie benötigen die Eheurkunde, um nachzuweisen, dass Sie verheiratet sind und einen Ehenamen führen. - Zustimmung des anderen Elternteils
Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht inne haben oder das Kind denselben Familiennamen wie der andere Elternteil führt, ist die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes notwendig. Unter Umständen kann die Zustimmung durch das Familiengericht er - Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 21 Euro für die Erklärung zur Einbenennung
- 9 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung
Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe