Familienname Änderung Kind - EinbenennungOnline erledigen

    Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind aus einer vorherigen Beziehung haben, können Sie und Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte Ihren neuen Ehenamen auf Ihr Kind übertragen. Ist auch der andere Elternteil sorgeberechtigt oder führt das Kind den Namen des anderen Elternteils, ist allerdings die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.

    Diesen Vorgang nennt man Einbenennung. Beachten Sie bitte, dass die Einbenennung unwiderruflich ist und daher nur ein Mal abgeben werden kann.

    Eine Einbenennung ist auch möglich, wenn Sie in einer Lebenspartnerschaft leben und einen Lebenspartnerschaftsnamen führen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fortführung Personenstandsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülichplatz 1-3

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-6569133

    E-Mail: fortfuehrung-personenstandsregister@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Eheurkunde
      Sie benötigen die Eheurkunde, um nachzuweisen, dass Sie verheiratet sind und einen Ehenamen führen.
    • Zustimmung des anderen Elternteils
      Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht inne haben oder das Kind denselben Familiennamen wie der andere Elternteil führt, ist die Zustimmung zur Namensänderung des Kindes notwendig. Unter Umständen kann die Zustimmung durch das Familiengericht er
    • Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • 21 Euro für die Erklärung zur Einbenennung
    • 9 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung

    Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de