Bestattungsplatz Genehmigung
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Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall, der in Herzogenrath eingetreten ist, ist somit beim Standesamt in Herzogenrath anzuzeigen. Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, z.B. in Bardenberg oder Würselen, ist das Standesamt in Würselen zuständig.
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Ansprechpartner
Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
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Für die Beurkundung sind erforderlich:
- ärztliche Todesbescheinigung
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- der Personalausweis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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