Bestattungsplatz Genehmigung

    Bestattung: Erwerb Nutzungsrecht / Reservierung einer Grabstätte

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Wird auf Ihre Veranlassung hin eine Person in der Stadt Willich bestattet, erwerben Sie damit das Nutzungsrecht der Grabstätte verbunden mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus der Friedhofssatzung ergeben. Sie können aber auch zu Lebzeiten eine Grabstätte vorerwerben / reservieren um sicher zu stellen, dass Sie genau an diesem Platz einmal bestattet werden. Auch damit sind alle Rechte und Pflichten aus der Friedhofssatzung verbunden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bestattungswesen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Zum  Erwerb oder Vorerwerb eines Nutzungsrechtes müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Zum Erwerb des Nutzungsrechtes im Todesfall wenden Sie sich üblicherweise an ein freigewähltes Bestattungsunternehme, dass alles Erforderliche für Sie mit der Friedhofsverwaltung abwickelt. Sie können das Nutzungsrecht auch ohne Bestattungsunternehmen erwerben, dazu wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. Bei Vorerwerb / Reservierung einer Grabstätte zu Lebzeiten wenden sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. 

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bestattungen müssen unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung angemeldet werden.

    • Sargbestattungen müssen innerhalb von 10 Tagen erfolgen
    • Urnenbestattungen innerhalb von 6 Monaten

    Für den Vorerwerb des Nutzungsrechtes / Grabreservierung gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 2 Wochen (bis 4 Wochen)

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • je nach gewählter Grabart zur Zeit: 77,00€ bis 2.857,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Zum Erwerb des Nutzungsrechtes anlässlich einer Bestattung benötigen Sie die Sterbeurkunde der zu bestattenden Person, bei einer Urnenbestattung zusätzlich die Einäscherungsbescheinigung. Beim Vorerwerb / Reservierung einer Grabstätte zu Lebzeiten sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

    Friedhöfe und Bestattungen

    Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de