Löschungsbewilligung für das Grundbuch

    Löschungsbewilligung für das Grundbuch

    Hinweise für Hövelhof

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Eine Löschungsbewilligung ist das schriftlich erteilte Einverständnis, ein zu Gunsten der Sennegemeinde Hövelhof und zu Lasten Ihres Grundbesitzes eingetragenes Recht im Grundbuch zu löschen. Die Sennegemeinde Hövelhof veräußert regelmäßig kommunale Baugrundstücke. Im entsprechenden Kaufvertrag wird das Recht der Sennegemeinde Hövelhof zum Rücktritt vom Verkauf begründet, für den Fall, dass der Erwerber das Grundstück nicht innerhalb einer bestimmten Frist bebaut oder andere, vertragliche geregelte Pflichten nicht erfüllt. Das Rücktrittsrecht der Gemeinde wird zusätzlich grundbuchlich gesichert und zwar mit einer sogenannten Rückauflassungsvormerkung. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, erteilt die Sennegemeinde Hövelhof die Löschungsbewilligung. Diese ist durch einen Notar dem Grundbuchamt vorzulegen, damit die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht werden kann.

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    E-Mail: bauamt@hoevelhof.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hövelhof

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hövelhof

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de