Löschungsbewilligung für das Grundbuch

    Löschungsbewilligung für das Grundbuch

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Löschungsbewilligungen für Einträge im Grundbuch

    Wer seine Einträge im Grundbuch löschen lassen möchte, z.B. im Rahmen eines anstehenden Verkaufes, wendet sich in der Regel an einen Notar seiner Wahl. Sofern die Stadt Kleve Berechtigte einer Eintragung ist, beantragt der Notar bei der Stadt Kleve eine Löschungsbewilligung, die er anschließend an das Grundbuchamt weiterleitet. Hierfür werden dem Notar derzeit 25 € in Rechnung gestellt.

    Ausnahmsweise können Löschungsbewilligungen, bei denen die Stadt Kleve als Berechtigte ohne finanzielle Auswirkungen beteiligt ist, auch direkt bei der Stadt Kleve beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für nicht mehr ausgeübte Wegerechte oder Kanalleitungsrechte. Auch hier beträgt die Gebühr derzeit 25 €. Die Höhe der Gebühr ist durch die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kleve vom 28.11.2001 festgesetzt.

    Die Löschungsbewilligung ist schriftlich zu beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Löschungsbewilligungen für Einträge im Grundbuch - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenladerwerb und Gestattungsverträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beitragswesen, Baugrundstücke

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Kleve

    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de