Typenprüfung

    Typenprüfung

    Sie möchten bauliche Anlagen gleichartig bei mehreren Bauvorhaben errichten. Bei einem Prüfamt für Baustatik können Sie eine deutschlandweit gültige Typenprüfung der bautechnischen Nachweise beantragen. Den Prüfbescheid können Sie als Bauvorlage mehreren Bauanträgen beifügen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Werbeanlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei sind hingegen Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorrübergehend für höchstens 2 Monate angebracht werden (außer im Außenbereich), sowie Werbeanlagen, die zum Beispiel maximal 1 m² groß sind oder auf Sportanlagen angebracht sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b307487dc8738b63b38fb1b082a9b24

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Zur Antragsstellung werde folgende Unterlagen benötigt:

    • Bauantragsformular (2-fach) aus dem Downloadbereich
    • Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (2-fach) mit genauer Einzeichnung des Standortes der Werbeanlage

    Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschafts-/Flurkarte erstellt und nicht älter als 6 Monate sein.

    Zudem muss der Lageplan folgende Informationen enthalten:

                - rechtmäßige Grenzen,

                - Festsetzungen eines Bebauungsplans,

                - Vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen,

                - Aufstellungs- bzw. Anbringungsort der Werbeanlagen,

                - ggf. Abstandsflächenberechnung

                - Abstände zu baulichen Anlagen, Verkehrsflächen sowie

                  Begrünten Flächen

    Den Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt der Städteregion Aachen (Serviceportal)

    • Zeichnung der Anlage im Maßstab 1:50 (2-fach)

    Die Zeichnung muss die Darstellung der geplanten Werbeanlage, auch ihre Maße bezogen auf den Anbringungsort, sowie die Farbe mit Angaben der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL-Farbregister enthalten.

    • Herstellungskosten der Werbeanlage

    In Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung erforderlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de