Typenprüfung
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Werbeanlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei sind hingegen Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorrübergehend für höchstens 2 Monate angebracht werden (außer im Außenbereich), sowie Werbeanlagen, die zum Beispiel maximal 1 m² groß sind oder auf Sportanlagen angebracht sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Zur Antragsstellung werde folgende Unterlagen benötigt:
- Bauantragsformular (2-fach) aus dem Downloadbereich
- Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (2-fach) mit genauer Einzeichnung des Standortes der Werbeanlage
Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschafts-/Flurkarte erstellt und nicht älter als 6 Monate sein.
Zudem muss der Lageplan folgende Informationen enthalten:
- rechtmäßige Grenzen,
- Festsetzungen eines Bebauungsplans,
- Vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen,
- Aufstellungs- bzw. Anbringungsort der Werbeanlagen,
- ggf. Abstandsflächenberechnung
- Abstände zu baulichen Anlagen, Verkehrsflächen sowie
Begrünten Flächen
Den Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt der Städteregion Aachen (Serviceportal)
- Zeichnung der Anlage im Maßstab 1:50 (2-fach)
Die Zeichnung muss die Darstellung der geplanten Werbeanlage, auch ihre Maße bezogen auf den Anbringungsort, sowie die Farbe mit Angaben der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL-Farbregister enthalten.
- Herstellungskosten der Werbeanlage
In Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung erforderlich sind.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.11.2020
Stichwörter
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