Gewerbemüll

    Gewerbemüll

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Novelle der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) ist im Wesentlichen am 1. August 2017 in Kraft getreten. Einige Regelungen, die vor allem die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen betreffen, sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

    Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung wird insbesondere die fünfstufige Abfallhierarchie umgesetzt. Danach haben die Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling Vorrang vor der energetischen Verwertung und der Beseitigung. Ziel ist die deutliche Reduzierung der Müllverbrennung beim Gewerbemüll.

    Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbetreibende, Freiberufler, private und öffentliche Einrichtungen).

    Bei der Bewirtschaftung, insbesondere der Erfassung, der Vorbehandlung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und der sonstigen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen ist die Gewerbeabfallverordnung zu beachten.

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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