Kindesunterhalt Festsetzung
Hinweise für Bünde
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Die Höhe des monatlichen Unterhalts hängt vom Einzelfall ab. Sie richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig
- vom Alter des Kindes
- dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und
- der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter.
Der Elternteil, der Unterhalt zahlt, kann seine Zahlungspflicht beim Jugendamt beurkunden lassen. Dies ist nur freiwillig möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim Jugendamt darüber.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, für Gespräche und Beurkundungen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit sich Ihre zuständige Ansprechperson für Sie Zeit nehmen kann.
Formulare
Hinweise für Bünde
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
§§ 59 - 60 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beurkundung
§§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Unterhaltspflicht
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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