Kindesunterhalt FestsetzungOnline erledigen

    Kindesunterhalt Festsetzung

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen   Das Jugendamt bietet Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes an. Voraussetzung ist, dass sich das Kind in Ihrer Obhut befindet. Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes kann nach Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils errechnet und festgestellt werden. Um den Anspruch Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil rechtlich abzusichern, ist es ratsam, die Unterhaltsverpflichtung beurkunden zu lassen. Die Beurkundung der Unterhaltspflicht kann beim Jugendamt kostenfrei erfolgen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Schwierigkeiten bei der Einziehung des Unterhalts auftreten, können Sie unsere Hilfe bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches in Anspruch nehmen.   Falls der andere Elternteil zu einer urkundlichen Verpflichtung des Unterhaltsanspruches nicht bereit ist und damit eine außergerichtliche Regelung nicht möglich ist, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes nur in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Auch hierbei kann das Jugendamt Sie im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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