Kindesunterhalt Festsetzung

    Kindesunterhalt Festsetzung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.

    Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer Scheidung, dann leistet dieser seinen Unterhalt meistens durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag oft dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt (sog. "Barunterhalt"/ Kindesunterhalt).

    Der betreuende Elternteil kann das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber beiden Elternteilen.

    Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen, siehe auch "Düsseldorfer Tabelle".

    Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. In einem Unterhaltstitel wird die vereinbarte Regelung zum Unterhalt, gleich welcher Art, festgeschrieben. Er berechtigt zur Zwangsvollstreckung und sorgt für Klarheit.

    Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.1.2 Verwaltung Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Grundsätzlich werden die benötigten Unterlagen im Beratungsgespräch geklärt.

    Sofern vorhanden:

    • Unterhaltstitel
    • Scheidungsurteil
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis betreuender Elternteil

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Der Anspruch des Kindes ist unklar und die Eltern leben getrennt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Ca. 1 Woche

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Es erfolgt keine Beratung des möglichen Vaters, es sei denn das Kind lebt beim Vater.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de