Wiederholungsantrag oder Weiterleistungsantrag
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe:
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird als Zuschuss gezahlt. Unterschieden wird nach:
- Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
- Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, wird bei der Berechnung bereits Ihre angemessene Miete voll berücksichtigt - eine separate Gewährung von Wohngeld ist dann nicht mehr möglich.
Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder auch online übermitteln.
Für die schriftliche Antragstellung verwenden Sie bitte die Antragsformulare aus dem Downloadbereich.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Bei der Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen:
- sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Nachweis über Krankengeld, Elterngeldbescheid etc.)
- Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung
- Nachweis über die letzte Mietzahlung
- Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum)
- Bescheid über die Grundsteuer B (bei Eigentum)
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung zu setzen, um im Detail zu klären, welche Nachweise Ihrem Wohngeldantrag beizufügen sind.
Die Online-Antragstellung erfordert ein Servicekonto und kann über den entsprechenden Button auf dieser Seite aufgerufen werden.
Voraussetzungen
Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
Zu 1.: Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.
Die Einkommensermittlung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz, entscheidend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
Davon können jeweils zehn Prozent abgezogen werden, wenn
- Steuern vom Einkommen
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Zahlen. Werden alle drei aufgeführten oder vergleichbare Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.
Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages.
Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.
Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser gehören nicht zur Miete. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu.
Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.
Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen. Diese müssen die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird zusammen mit der wohngeldberechtigten Person bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein.
Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B.:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Allein lebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.
Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Radevormwald
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten unserer Mitarbeiter/-innen, die sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens richtet.
Buchstaben A - F: Frau Bakaev
Buchstaben G - P: Frau Duran
Buchstaben Q - Z: Herr Catoglu
Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
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