Altersteilzeit

    Altersteilzeit

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Sie möchten Ihr Rentenkonto klären oder auf Richtigkeit prüfen lassen? Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rente bzw. zur Rehabilitation? Oder Sie möchten eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung beantragen? Wir helfen Ihnen gern durch fachkundige Auskünfte und Erledigung aller Formalitäten. Bei der Abteilung Soziale Sicherung der Stadtverwaltung Geseke sind Ihre kompetenten Ansprechpartner/innen in Fragen rund um die Rentenversicherung für Sie da. Wir bitten Sie um Terminvereinbarung. Unsere wichtigsten Aufgaben: Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente), Anträge auf Klärung des Versicherungskontos, Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten, Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet oder der ehemaligen UdSSR, Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen, Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen, Auskünfte zu vielen Fragen rund um die gesetzliche Rente (nicht jedoch zur Rentenhöhe). Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf (ungeklärte Zeiten) alsbald durch einen Antrag auf Kontoklärung. Auskünfte über die zu erwartende Rentenhöhe kann Ihnen die Stadt Geseke aus technischen und rechtlichen Gründen nicht erteilen. Diese erhalten Sie unmittelbar von der Deutschen Rentenversicherung. Dazu empfehlen wir Ihnen unsere Seite "Rentenberatung". Informationen zu häufig nachgefragten Antragsverfahren Zu einigen, häufig nachgefragten Antragsverfahren und Rentenarten möchten wir Ihnen auf diesem Wege schon vorab einige Informationen geben. Ihr Antrag auf Kontoklärung: Es ist besonders wichtig, dass alle Versicherungszeiten und Lebensumstände lückenlos in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sind. Sollte das nicht der Fall sein, empfiehlt sich dringend und möglichst frühzeitig ein Antrag auf Kontoklärung. Zu den rentenrelevanten Zeiten gehören neben Beitragszeiten unter anderem auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Jeder Monat zählt am Ende für die spätere Rente. Tipps und Hinweise zu Ihrem Antrag auf Kontoklärung finden Sie in dieser Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Antrag auf Altersrente: Beachten Sie bitte, dass das deutsche Rentenrecht verschiedene Altersrenten vorsieht. Welche Altersrente Sie ab wann erhalten können, teilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung normalerweise im Rahmen einer Renten- und Wartezeitauskunft schriftlich mit. Eventuell haben Sie eine solche Auskunft schon erhalten. Soweit vorhanden, sollte das zuletzt zugesandte Exemplar zur Antragstellung mitgebracht werden. Die häufigste Form der Altersrente ist die Regelaltersrente. Die kann beansprucht werden bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit sowie mit Erreichen der so genannten Regelaltersgrenze. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Altersrenten finden Sie hier. Wichtig: Wenn Sie noch im Berufsleben stehen, beachten Sie bitte, dass Ihr Arbeitgeber den Lohn bis zum viertletzten Monat vor Rentenbeginn bescheinigen kann. Die Deutsche Rentenversicherung wird für die letzten drei Arbeitsmonate eine Hochrechnung vornehmen. Dadurch werden eine frühzeitige Rentenberechnung und ein nahtloser Übergang vom Arbeitsleben zum Rentenbezug ermöglicht. Bei der Hochrechnung werden auch Einmalzahlungen des Vorjahres mit eingerechnet. Falls Sie jedoch in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn wesentlich höhere Einmalzahlungen als im Vorjahr erwarten oder wegen Mehrarbeit höhere Arbeitsverdienste erzielen werden, kann es im Ausnahmefall sinnvoll sein, von der Hochrechnung keinen Gebrauch zu machen. Falls Sie sich gegen die Hochrechnung entscheiden, wird dies jedoch dazu führen, dass es zu einer späteren Auszahlung (Nachzahlung) der Rente kommt. Übrigens: Auch wenn Sie eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Beiträge durch die Pflegekasse) erhalten, darf die zahlende Stelle eine Vorausbescheinigung für längstens drei Monate ausstellen. Diese Vorausbescheinigung fordert der Rentenversicherungsträger direkt bei der zuständigen Stelle an. Da längere Vorausberechnungen als für drei Monate nicht möglich sind, empfehlen wir auch stets, den Antrag auf Altersrente zwar frühzeitig zu stellen, nicht jedoch zu früh. Ein optimaler Zeitpunkt ist etwa ein Vierteljahr vor Rentenbeginn oder maximal ein paar Tage früher erreicht. Ihr Antrag auf Hinterbliebenenrente: Sofern Sie den Tod Ihres (Ehe-)Partners oder eines Elternteils betrauern, möchten wir Ihnen zunächst unser aufrichtiges Mitgefühl aussprechen. Es ist nicht einfach, sich nach einem Tod eines lieben Angehörigen zeitnah um vielerlei Formalitäten zu kümmern. Oft ist die Trauer gerade in den ersten Wochen sehr präsent. Und dann fällt es mitunter schwer, sich auf Behördenangelegenheiten zu fokussieren. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag auf Hinterbliebenenrente und stehen Ihnen gerade in dieser schwierigen Situation mit Rat und Tat zur Seite. Alternativ können Sie aber auch eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die Antragsformalitäten für Sie zu erledigen. Das kann eine Privatperson sein oder ggf. auch ein Bestattungsunternehmen. Das Formular für die Vollmacht finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Im Rahmen der Witwen- und Witwerrente gibt es den so genannten Vorschuss auf das Sterbevierteljahr. Dieser wird gewährt, wenn die verstorbene Person selbst bereits gesetzliche Rente bezogen hat. Es wird dann der bisherige Rentenbetrag für ein Vierteljahr hochgerechnet und bereits vor Beginn der regulären Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Dies verschafft etwas Zeit und finanzielle Überbrückung bis zur Beantragung und zum Erhalt der Hinterbliebenenrente. Der Sterbequartalsvorschuss beginnt mit dem Kalendermonat, der dem Sterbemonat folgt. Er muss jedoch beim Rentenservice der Post AG gesondert beantragt werden. Dies übernehmen häufig die Bestatter, sofern das gewünscht ist. Bitte erkundigen Sie sich danach bei dem beauftragten Bestattungsinstitut. Ansonsten können Sie den Antrag über den vorstehenden Link auch selbst erstellen und in einer Postfiliale abgeben. Wenn das erledigt ist, kümmert sich die Stadt Geseke nach Terminabsprache gerne um den eigentlichen Antrag auf Hinterbliebenenrente. Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente: Im Rahmen der Antragstellung werden unter anderem möglichst genaue Informationen über Ihre Berufsausbildung und Ihre Erwerbsbiographie (Beschäftigungsübersicht seit Schulentlassung) benötigt. Außerdem sind Angaben zu machen zu den behandelnden Ärzten der letzten Jahre, zu etwaigen Krankenhausaufenthalten und Rehabilitationsmaßnahmen (Kur / Umschulung). Sofern Ihrerseits dazu noch Erkundigungen einzuholen sind, bitten wir Sie, die notwendigen Informationen vor der Antragstellung zu beschaffen. In dem Zusammenhang können Sie uns sehr unterstützen und die Antragsaufnahme wesentlich beschleunigen, wenn Sie die Vordrucke R0210 und R0215 bereits vorab zu Hause sorgfältig ausfüllen und - neben den ansonsten benötigten Unterlagen - zum Termin mitbringen. Sie finden die Formulare weiter unten auf dieser Seite. Notwendige Unterlagen für Ihren Antrag Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten telefonisch mit uns. Falls Sie Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie sich auch gern vorab orientieren anhand unserer Infoblätter, die wir nachfolgend für Sie verlinkt haben. Weitere Informationen bezüglich mitzubringender Unterlagen finden Sie auch auf dieser Seite der DRV. Wir bitten Sie höflich, alle benötigten Unterlagen im Vorfeld der Antragstellung möglichst sorgfältig zusammenzustellen und zum Termin mitzubringen. Wenn Sie im Zweifel sind, ob vielleicht dieses oder jenes noch zusätzlich vorzulegen ist, fragen Sie uns gerne vorher oder bringen Sie notfalls alles mit, was Sie für relevant halten. Sofern Sie die mitzubringenden Dokumente vorab zu Hause schon ein wenig vorsortieren, vereinfachen Sie das Prozedere erheblich und helfen uns, Ihren Antrag innerhalb der vorgesehenen Zeitspanne sorgfältig und ohne Termindruck abzuarbeiten. Vielen Dank. Ablauf der Antragstellung Im Rahmen Ihrer Antragstellung sichten wir die mitgebrachten Unterlagen. Wir verschaffen uns einen Überblick, ob alles vollständig ist und ob Ihr Antrag Erfolg versprechend erscheint. Soweit wir im Vorfeld Probleme erkennen, sprechen wir diese an und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie damit umzugehen ist. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die letztendliche, rechtsverbindliche Prüfung Ihres Antrages nur die Rentenversicherungsanstalt vornehmen kann. Die Antragsaufnahme selbst erfolgt nach einem strukturierten Fragenkatalog. Alle abgefragte Daten erfassen wir in einem elektronischen Antragsverfahren der Deutschen Rentenversicherung, wobei wir auch bestimmte Daten aus dem Rechnersystem des Rententrägers abrufen und in den Antrag einsteuern können. Das elektronische Antragsverfahren unterstützt uns effektiv bei der Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität Ihres Antrages. Von Ihnen mitgebrachte Belege, die für den Antrag relevant sind, können wir einscannen und in das Antragsverfahren hochladen. Sobald alle notwendigen Daten erfasst sind, senden wir Ihren Antrag über eine besonders geschützte Datenleitung in digitaler Form an die Deutsche Rentenversicherung. Manchmal ist es erforderlich, bestimmte Papierunterlagen per Briefpost nachzusenden. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, die Antragsdaten für die Dauer von bis zu 4 Jahren in unserem geschützten Rechnersystem zu speichern, sofern Sie das wünschen. Sollten sich später Rückfragen ergeben, könnten wir auch Wochen oder Monate nach dem Absenden der Daten diese noch einsehen, Ihnen dazu Auskünfte erteilen oder Ihnen die Antragsdaten ausdrucken. Die Speicherung Ihrer Antragsdaten praktizieren wir allerdings nur, sofern Sie uns mit der nachstehend verlinkten Datenschutzerklärung Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen. Terminvereinbarung In der Rentenversicherungsstelle arbeiten wir grundsätzlich auf Termin. Eine Erledigung Ihrer Rentensache ohne Termin können wir Ihnen nicht zusagen. Mindestens aber müssten Sie sich bei spontanen Besuchen auf eine - unter Umständen längere - Wartezeit einreichten. Daher empfehlen wir Ihnen grundsätzlich eine vorherige Terminabsprache unter den auf dieser Seite genannten Rufnummern. Alternativ bieten wir Ihnen für Ihre Terminanfrage auch ein komfortables Online-Formular.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b0a82f64cedd8a5963283d146d6e6e4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rentenversicherungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Bäckstraße 6

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Formulare

    Hinweise für Geseke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Die Voraussetzungen für eine Altersteilzeitarbeit sind:

    • eine Vereinbarung über Arbeitsteilzeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die sich mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem Sie eine Altersrente beanspruchen können,
    • die Vollendung des 55. Lebensjahres,
    • die Verringerung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit um die Hälfte und

    Aufstockungszahlungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geseke

    Fristen

    Hinweise für Geseke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Rente: Einverständniserklärung und Hinweise zum Datenschutz Rente: Vollmacht zur Vertretung in Rentenangelegenheiten Rente: Infoblatt "Notwendige Unterlagen für Altersrente" Rente: Infoblatt "Notwendige Unterlagen für Hinterbliebenenrente" Rente: Infoblatt "Notwendige Unterlagen für Erwerbsminderungsrente" Rente: Vordruck R0210 - Fragebogen zur Feststellung der Erwerbsminderung Rente: Vordruck R0215 - Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung Rente: Vordruck R0211 - Ergänzungsbogen zum Formblatt R0210 Rente: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Rentenformulare der Deutschen Rentenversicherung Rentenversicherung: Onlinedienste Rentenversicherung: Onlinedienste

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de