Altersteilzeit
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Die Versicherungsstelle der Stadt Gütersloh ist den Gütersloher Bürgerinnen und Bürgern bei allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung kostenlos behilflich.
Das Rententhema umfasst unter anderem die folgenden Punkte:
- Sie möchten die Altersrente beantragen, weil Sie schon länger als 35 Jahre arbeiten
- Sie sind schwerbehindert und möchten Altersrente beantragen
- Sie möchten Rente ab dem 65. Lebensjahr beantragen
- Sie möchten eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen (Siehe auch Deutsche Rentenversicherung)
Welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall benötigen, erfahren Sie ebenfalls bei der Versicherungsstelle der Stadt Gütersloh.
- Die Versicherungsstelle erteilt konkrete Auskünfte über die Deutsche Rentenversicherung
- Bei der Versicherungsstelle werden Rentenanträge aufgenommen oder Formulare für Rentenanträge ausgehändigt.
- Versicherte, deren Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, können hier die Anrechnung ihrer rentenrechtlichen Zeiten, z.B. Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten, Beitragszeiten, beantragen (Kontenklärung). Notwendige Unterlagen werden kostenlos beglaubigt.
- Rentenauskünfte können vom Rentenversicherungsträger eingeholt werden
Da wir allerdings keinen direkten Zugriff auf die Daten der Versicherungen haben, können wir Rentenauskünfte und Versicherungsverläufe nur auf dem Postweg anfordern und Auskünfte nur aufgrund der von Ihnen vorgelegten Unterlagen erteilen.
Weitere Informationen:
Spezielle Informationen:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Voraussetzungen für eine Altersteilzeitarbeit sind:
- eine Vereinbarung über Arbeitsteilzeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die sich mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem Sie eine Altersrente beanspruchen können,
- die Vollendung des 55. Lebensjahres,
- die Verringerung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit um die Hälfte und
Aufstockungszahlungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017
Stichwörter
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