Altersteilzeit
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Jobcenter
Das Jobcenter des Kreises Steinfurt ist Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Der Kreis Steinfurt hat die Aufgaben der Leistungsgewährung vor Ort auf die Stadt Emsdetten übertragen. Für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration in Arbeit ist die "jobcenter Kreis Steinfurt AöR" (AöR = Anstalt öffentlichen Rechts) zuständig.
Zuständigkeit der Stadt Emsdetten
Für die Leistungsgewährung nach dem SGB II sind die Mitarbeitenden des Teams 500 der Stadt Emsdetten zuständig (Kontakt siehe rechts).
Dabei richtet sich Ihre Kontaktperson nach Ihrem Nachnamen:
A, Din-Er
Laura Brüggemann
B-Dim, Es-Gn
Anna Pele
Ot-Rur, Hor-I
Susan Wellers
Mou-Os, Has-Hoq
Alina Turrek
Kos-Mot, Go-Har
Nils Gühler
Rus-Td, J-Kh
Murat Korkmaz
Te-Z, Ki-Kor
Iris Heeke
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allgemeinen Anfragen auch per E-Mail an jobcenter@emsdetten.de zur Verfügung.
Zuständigkeit jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Für die Arbeitsvermittlung ist die jobcenter Kreis Steinfurt AöR mit ihrer Geschäftsstelle an der Mühlenstraße 40 in Emsdetten zuständig.
Als Kontaktpersonen stehen zur Verfügung:
Sachgebietsleitung:
Herr Düking - (02551-695026)
Frau Witte-Bremes - (02551-695202)
Verwaltung:
Frau Körber - (02551-695178)
Arbeitsvermittlung:
Herr Wolf - (02551-695203)
Frau Lemke - (02551-695182)
Herr Plagemann - (02551-695188)
Frau Weniger - (02551-695201)
Herr Baumkötter - (02551-695164)
Herr Ait Wararab - (02551-695162)
Frau Schulze Heuling - (02551-695192)
Frau Steinhoff - (02551-695194)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
- Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und durch Sicherung des Lebensunterhalts.
- Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben zukünftig einen Ansprechpartner bei der Stadt Emsdetten für die Leistungsgewährung und eine Ansprechperson bei der jobcenter Kreis Steinfurt AöR für Fragen im Zusammenhang mit der Integration in den Arbeitsmarkt.
Für weitere Fragen stehen die o.g. Ansprechpersonen zur Verfügung.
Weitere Hinweise und Informationen zum Arbeitslosengeld II und zur organisatorischen Umsetzung im Kreis Steinfurt finden Sie auf der Internetseite http://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Altersteilzeitarbeit sind:
- eine Vereinbarung über Arbeitsteilzeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die sich mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem Sie eine Altersrente beanspruchen können,
- die Vollendung des 55. Lebensjahres,
- die Verringerung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit um die Hälfte und
Aufstockungszahlungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017
Stichwörter
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