Altersteilzeit
Hinweise für Waldfeucht
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Die Gemeinde Waldfeucht hilft Ihnen bei:
- Anträgen auf Klärung des Versicherungskontos
- Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Anträgen auf freiwillige Beitragszahlung bzw. Anträgen auf Beitragserstattung
- Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation
- Anträgen auf Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten
- Allgemeinen Informationen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung
Auskünfte über die Leistungshöhe können nicht erteilt werden.
Anträge auf Altersrente sind wegen des Antragsverfahrens bei den Rentenversicherungsträgern möglichst maximal 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn zu stellen.
Um den Antragstellern längere Wartezeiten zu ersparen, werden grundsätzlich Termine vergeben.
Da die benötigten Unterlagen je nach Antrag verschieden sind, sollten diese vorab erfragt werden. Die aufgenommenen Anträge leitet die Gemeinde Waldfeucht zur Bearbeitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie zudem noch bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter www.deutscherentenversicherung.de
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung Service-Zentrum Aachen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 0241 89461-01
Fax: +49 2141 8946-1961
Deutsche Rentenversicherung Service-Zentrum Aachen
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Telefon Festnetz: +49 0241 89461-01
Fax: +49 2141 8946-1961
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldfeucht
Formulare
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Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Altersteilzeitarbeit sind:
- eine Vereinbarung über Arbeitsteilzeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die sich mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem Sie eine Altersrente beanspruchen können,
- die Vollendung des 55. Lebensjahres,
- die Verringerung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit um die Hälfte und
Aufstockungszahlungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldfeucht
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Waldfeucht
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldfeucht
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Waldfeucht
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017
Stichwörter
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