Teilzeit während der Elternzeit
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Beschäftigung nach der Geburt ihres Kindes zu verschaffen, um sich ihrem Kind widmen zu können.
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit auch auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragen werden.
Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.
Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug von Elterngeld möglich!
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Service-Team BMFSFJ am 13.12.2016