Teilzeit während der Elternzeit

    Teilzeit während der Elternzeit

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Beschäftigung nach der Geburt ihres Kindes zu verschaffen, um sich ihrem Kind widmen zu können.

    Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres.

    Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit auch auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragen werden.

    Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.

    Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug von Elterngeld möglich!

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    Version

    Technisch geändert am 02.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 42/1 - Verwaltung

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    Hauptstraße 241

    44649 Herne

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    Kosten

    keine

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Service-Team BMFSFJ am 13.12.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de