Teilzeit während der Elternzeit
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Elterngeldstelle ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.
Hotline: 02381/17-9595
Mail: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Sachgebiet Elterngeld berät in allen Fragen zur Elternzeit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Service-Team BMFSFJ am 13.12.2016
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