Teilzeit während der Elternzeit
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Elterngeld und Elternzeit
Das Elterngeld soll es ihnen ermöglichen, Einkommensverluste auszugleichen, die ihnen durch die Betreuung ihres Kindes entstehen. Die Höhe richtet sich nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Sie können aber auch Elterngeld erhalten, wenn sie vorher nicht gearbeitet haben. Ihnen steht dann ein Mindestsatz zu. Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten. Sie können zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonusmonaten wählen. Ihre Wahl beeinflusst die monatliche Auszahlungshöhe und die Bezugsdauer des Elterngeldes. Die Leistung kann zudem von beiden Elternteilen im Wechsel oder zeitgleich bezogen werden. Hier sind allerdings bestimmte Regelungen zu beachten. Für weitere Informationen nutzen sie bitte die nebenstehenden Links.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Elterngeldantrag
- Geburtsurkunde des Kindes (Geburtsurkunde zur Beantragung des Elterngeldes)
- Einkommensnachweise
- Mütter: 14 Monate vor der Geburt
- Väter: 14 Monate vor der Geburt
- Selbstständige: Kalenderjahr vor Geburt - Aufenthaltstitel für nicht EU-Angehörige
- Erklärung für Selbstständige (Zusatz zum Antragsvordruck)
- Erklärung für Alleinerziehende (Zusatz zum Antragsvordruck)
- Angestellte: Nachweis der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld
- Beamte: Nachweis des Dienstherren zur Schutzfrist und den Dienstbezügen in dieser Zeit
Hinweis zu den einzureichenden Unterlagen:
Die vorgenannte Liste ist nicht in allen Fällen abschließend. Im Einzelfall können nach einer ersten Prüfung ihres Antrages weitere Unterlagen notwendig werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Service-Team BMFSFJ am 13.12.2016
Stichwörter
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