Örtliches Fahrerlaubnisregister

    Örtliches Fahrerlaubnisregister

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Erstantrag oder Erweiterung

    Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab. Eine Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt.

    Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer 4 - 6 Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfahren Sie in der Fahrschule.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e98506f5d92da0f9d353e8ff6e7796fe

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    • Fahrschulanmeldung,
    • ein Lichtbild (35 x45 mm Hochformat ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
    • Bescheinigung über die Ausbildung in Erster-Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T,
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C1, C, C1E und CE, sowie D1, D, D1E und DE,
    • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
    • testpsychologisches Gutachten für die Klassen D1, D, D1E und DE (bei erstmaliger Erteilung der v. g. Klassen sowie bei Verlängerung ab Vollendung des 50. Lebensjahres),
    • Führungszeugnis der Belegart O "zur Vorlage bei einer Behörde" für die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E.

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    43,40 €
    42,60 € ohne Probezeit
    evtl. 8,70 € vorläufige Fahrberechtigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de