Gewerbezentralregisterauskünfte
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
a) Auskunft über natürliche Personen
- Jede Person kann auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erhalten
- Hat die*der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so kann auch dieser den Antrag stellen
- Andere Personen können nicht bevollmächtigt werden
b) Auskunft über juristische Personen
- Über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z. B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden
- Nur der gesetzliche Vertreter der Firma kann hier den Antrag stellen
Die Anträge müssen bei der Meldebehörde gestellt werden, die sie mit den Daten des Melderegisters über die Betroffenen automatisiert erstellt.
Wie können Sie einen Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellen?
- Online über das Portal des Bundesamts für Justiz
Wichtig: Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger*innen bzw. der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion, ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die kostenlose AusweisApp2 benötigt - Persönlicher Antrag bei den Bürgerdiensten
- Übersendung des Antrages auf dem Postweg.
Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und eine Kopie Ihres Personalausweises (mit Rückseite) muss beifügt sein. Soll eine Auskunft über eine juristische Person erteilt werden, ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben und eine Kopie seines Personalausweises (mit Rückseite) beizufügen. Außerdem wird eine Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt. Die Unterschrift auf dem Antrag muss sowohl bei natürlichen, als auch juristischen Personen amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Telefon: 0228/99410- 40
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 150 Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen. Falls Sie es eilig haben, sprechen Sie mit uns über eine mögliche Verfahrensbeschleunigung.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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13,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen