Gewerberegisterauszug
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:
Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.
Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: zum Beispiel Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (zum Beispiel durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / gegebenenfalls Mahnbescheid.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Optional: Vertretungsvollmacht
Formulare
Hinweise für Stemwede
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Fristen
Hinweise für Stemwede
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stemwede
Kosten
Hinweise für Stemwede
Gemäß Tarifstelle 12.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerberegisterauszüge in Höhe von 20,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Stemwede