Gewerberegisterauszug
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz über folgenden Link:
Alternativ können Sie den Antrag auch im Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg stellen. Dafür ist allerdings eine persönliche Vorsprache notwendig.
Zuständig ist, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und Ihren Wohnsitz in Schieder-Schwalenberg haben, das Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg. Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig.
Hinweis: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
- Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Sofern die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, muss die Anschrift der Behörde und ein Aktenzeichen oder Geschäftsvorfall angegeben werden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Die Gebühr beträgt 13,00 € (zahlbar in bar oder per Girocard)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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