GewerberegisterauszugOnline erledigen

    Gewerberegisterauszug

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.

    • Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden.
    • Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen.
    • Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
    • Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister

    Für die Beantragung über das Onlineportal benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion.

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Online-Auswiesfunktion

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5820d9ebeddf1e0f0969150fe5b89984

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Online:
    • Online-Ausweis Funktion
    Persönlich:
    • Ein gültiges Ausweisdokument

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    • Die Gebühr beträgt 13,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de