Gewerberegisterauszug
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:
Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.
Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: zum Beispiel Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (zum Beispiel durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / gegebenenfalls Mahnbescheid
Wichtiger Hinweis:
Es handelt es sich hierbei nicht um den Gewerbezentralregisterauszug, welchen Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Informationen zu Gewerbezentralregisterauszügen für natürliche oder juristische Persoen erhalten Sie auf den entsprechenden Dienstleistungseiten, siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Personalausweis oder Reisepass, eventuell Vertretungsvollmacht, Vorsprache nur persönlich
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
Hinweise für Löhne
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Fristen
Hinweise für Löhne
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
Hinweise für Löhne
Gemäß Tarifstelle 10.1.1.2.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerberegisterauszüge in Höhe von 20,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Löhne