Gewerberegisterauszug
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, wird zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde, für die die Auskunft benötigt wird, benötigt. Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen. Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.
Die Gebühr dafür beträgt 13,00 €, die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- per Post entweder an den Antragsteller oder an die Empfängeradresse einer Behörde gesandt.
Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bereitgestellt, wie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragt werden können.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Personalausweis oder Reisepass, eventuell Vertretungsvollmacht, Vorsprache nur persönlich
Formulare
Hinweise für Herford
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Fristen
Hinweise für Herford
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herford
Kosten
Hinweise für Herford
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:
Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.
Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: zum Beispiel Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (zum Beispiel durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung /Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / gegebenenfalls Mahnbescheid
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Herford