Gewerberegisterauszug
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht.
Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse (z. B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln) glaubhaft macht.
Der Antrag kann als Online-Dienstleistung oder als schriftlicher Antrag eingereicht werden.
Alle Nachweise sind dem Antrag in Kopie beizufügen.
Sie können bei der Gemeinde Eitorf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur dann beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren für unberechtigte Antragsteller*innen ist ausgeschlossen.
Eine Gewerbezentralregisterauskunft können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Auskunft/Auskunft_node.html
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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