Gewerberegisterauszug
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Die Auskunft aus dem Gewerberegister im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) umfassen:
- den Namen
- die Anschrift und
- die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden.
Erweiterte Auskünfte aus dem Gewerberegister, die der Zweckbindung nach der Gewerbeordnung unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden.
Privatpersonen
Die Gewerberegisterauskunft für Privatpersonen wird durch das Bürgerbüro ausgestellt.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin im Bürgerbüro.
Juristische Personen
Die Gewerberegisterauskunft für juristische Personen wird im Gewerbeamt ausgestellt.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin im Gewerbeamt.
Hinweise
Das Auskunftsersuchen ist in jedem Einzelfall zu begründen.
Die übermittelten Daten dürfen nach der Gewerbeordnung nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt wurden.
Der Antrag kann formlos schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache gestellt werden. Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und können daher auf telefonische Anfrage nicht erteilt werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerberegister kann auch formlos erfolgen.
Zur korrekten Bearbeitung beachten Sie bitte, dass folgende Angaben vorliegen:
- Angaben zur Absenderin oder zum Absender, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
- Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt
- Begründung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft
Formulare
Hinweise für Bad Honnef
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
Je nach dem ob eine juristische Person oder eine Privatperson Gegenstand des Antrags ist werden verschiedene Verfahren angewendet. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei den genannten zuständige Stellen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur von den jeweiligen Verantwortlichen eingeschätzt werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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