Gewerberegisterauszug
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Für die Ausübung eines
- erlaubnispflichtigen Gewerbes
(Gaststätte, Reisegewerbe, Maklererlaubnis usw.) oder - überwachungsbedürftigen Gewerbes
(wie z. B. Handel mit hochwertigen Artikel)
ist zur Überprüfung der Zuverlässigkeit ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann für Einzelpersonen (natürliche Person) und für juristische Personen (GmbH, e.V., AG, e.G. usw.) beantragt werden.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen .
Der Antragssteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis zur Identitätsprüfung
- Handelsregisterauszug (nur bei jurstischen Personen)
- bei schriftliche Beantragung bitte die Gebühr in Bar oder als Verrechnungsscheck beifügen, eine Rechnungsstellung ist NICHT MÖGLICH
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 150 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Antrag wird sofort bearbeitet und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister - Gewerbezentralregister - in Bonn zur Ausstellung zugeleitet. Von dort wird der Gewerbezentralregisterauszug der Antragstellerin oder dem Antragsteller zugesandt.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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