Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanalagen und Nassabschneidern Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs

    Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanalagen und Nassabschneidern Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs

    Überschreitung von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser müssen Sie der zuständigen Behörde melden!

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Legionellen kommen in geringer Anzahl auch natürlich in Oberflächengewässern vor und führen dort zu keinen Erkrankungen. In hoher Konzentration als Aerosol eingeatmet können Legionellen jedoch besonders bei immungeschwächten Menschen zu schweren Lungenentzündungen führen.

    Um Legionellen-Ausbrüche zu verhindern, sind die technischen Anlagen, bei denen eine Vermehrung und ein Austrag von Legionellen mit dem Luftstrom möglich sein könnte, in besonderer Form zu betreiben und zu überwachen. Die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung solcher Anlagen ist seit dem 19.08.2017 durch die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider - 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gesetzlich geregelt.

    Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen sind verpflichtet, den hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage sicherzustellen. Dafür sind bauliche und betriebliche Anforderungen nach dem Stand der Technik einzuhalten. Beispiele sind

    • sogenannte Toträume im Kreislaufwasser vermeiden,
    • die Anlage regelmäßig warten und desinfizieren sowie 
    • regelmäßig Keimzahlen im Kreislaufwasser ermitteln.

    Der Stand der Technik beim hygienegerechten Betrieb einer solchen Anlage ist durch die 42. BImSchV und die VDI-Richtlinien 2047, Blatt 2 (Verdunstungskühlanlagen), 2047, Blatt 3/ Entwurf (Kühltürme) und VDI 3679, Blatt 1(Nassabscheider) definiert.

    Mit der 42. BImSchV ist neben den Anforderungen an Bau und Betrieb einer Anlage erstmals auch eine Anzeigepflicht eingeführt worden. Dies betrifft sowohl Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme, die Nebeneinrichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage sind, als auch Anlagen bei baurechtlich genehmigten Betrieben.

     

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_de3935e4d96ee8bc0e8351a0ac640e01

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umweltschutz (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Entnehmen Sie bitte dem externen Webportal.

    Formulare

    Die Information erfolgt elektronisch über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Entnehmen Sie bitte dem externen Webportal.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Die Anzeige erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege im "Kataster Verdunstungskühlanlagen" des bundeseinheitlichen Internetportals "KaVKA-42BV". Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV.NRW.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Alle Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel sind der zuständigen Behörde ab dem 19. Juli 2018 binnen eines Monats (also bis zum 19. August 2018 ) anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de