personenbezogene Daten BerichtigungOnline erledigen

    personenbezogene Daten Berichtigung

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Der Datenschutzbeauftragte und seine Stellvertreterin beraten und unterstützen den Bürgermeister, den Verwaltungsvorstand und die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung in allen Belangen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Datenschutz meint dabei den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Menschen, über die die Stadtverwaltung Unna personenbezogene Daten verarbeitet. Informationsfreiheit gewährt allen Interessierten einen nur durch wenige Ausnahmen beschränkten Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsrecht. Gleichzeitig gehört zu den Aufgaben die Überwachung der Datenverarbeitung der Stadtverwaltung durch Kontrollen aller Art. Sind Menschen der Meinung, dass die sie betreffende Datenverarbeitung nicht korrekt verläuft, sind der Datenschutzbeauftragte und seine Vertreterin aufgrund ihrer gesetzlichen Stellung, ihrer Aufgaben und ihrer Schweigepflicht die ersten Ansprechpartner.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Datenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • Grund der Kontaktaufnahme oder Beschwerde, soweit schriftlich vorhanden
    • bei Anträgen auf Auskunft: amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass o.ä.)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    1. Datenschutz Es werden außer bei exzessiver Inanspruchnahme oder wiederholten Antragstellungen keine Gebühren erhoben (Artikel 12 Absatz 5, Art. 15 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Grundsätzlich werden alle Leistungen gebührenfrei erbracht.

    2. Informationsfreiheit und Informationszugang Einfache Auskünfte und wenige Kopien und Ausdrucke sind gebührenfrei. Für umfangreichere Auskünfte und Unterlagen gilt die "Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)" des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2002 in der jeweils geltenden Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de