Ausübung der Heilkunde
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie Heilkunde ausüben möchten, ohne Arzt*Ärztin zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.
Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern, auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung Heilpraktikergesetz HeilprG).
Um Heilpraktiker*in werden zu können, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und die weiteren Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erfüllen. Die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft ist jedoch durch die ständige Rechtsprechung entfallen.
Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die mündliche Überprüfung absolvieren Sie nur nach Bestehen des schriftlichen Teils. Sollten Sie Letzteren nicht bestehen, entfällt der mündliche Teil.
Bitte beachten Sie, dass der frühestmögliche schriftliche Überprüfungstermin ab Antragstellung in Köln circa 2 Jahre in der Zukunft liegt.
Wenn Sie ergänzende Informationen benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@stadt-koeln.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausgefülltes Antragsformular
Verwenden Sie bitte das Formular: "Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung". Dieses finden Sie unter: "Downloads und Infos"
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss als amtlich beglaubigte Kopie
Die amtliche Beglaubigung erhalten Sie beispielsweise bei Ihrer Meldebehörde. Einfache Kopien können in diesem Fall nicht anerkannt werden. Beglaubigungen durch Einrichtungen der Kirche (zum Beispiel Kirchengemeinde, Pfarramt), Banken, Rechtsanwälte*innen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen