Ausübung der Heilkunde

    Ausübung der Heilkunde

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie Heilkunde ausüben möchten, ohne Arzt*Ärztin zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.

    Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern, auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung Heilpraktikergesetz HeilprG).

    Um Heilpraktiker*in werden zu können, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und die weiteren Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erfüllen. Die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft ist jedoch durch die ständige Rechtsprechung entfallen.

    Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die mündliche Überprüfung absolvieren Sie nur nach Bestehen des schriftlichen Teils. Sollten Sie Letzteren nicht bestehen, entfällt der mündliche Teil.

    Bitte beachten Sie, dass der frühestmögliche schriftliche Überprüfungstermin ab Antragstellung in Köln circa 2 Jahre in der Zukunft liegt.

    Wenn Sie ergänzende Informationen benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@stadt-koeln.de

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 15-21

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221- 33191

    Fax: 0221 / 221-24775

    E-Mail: gesundheitsberufe@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Ausgefülltes Antragsformular
      Verwenden Sie bitte das Formular: "Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung". Dieses finden Sie unter: "Downloads und Infos"
    • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss als amtlich beglaubigte Kopie
      Die amtliche Beglaubigung erhalten Sie beispielsweise bei Ihrer Meldebehörde. Einfache Kopien können in diesem Fall nicht anerkannt werden. Beglaubigungen durch Einrichtungen der Kirche (zum Beispiel Kirchengemeinde, Pfarramt), Banken, Rechtsanwälte*innen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de