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    Schulpflicht

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Gleichzeitig besteht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine generelle Schulpflicht. In erster Linie ist es die Verantwortung der Erziehungsberechtigten, dass ihre Kinder regelmäßig am Schulunterricht und an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilnehmen. Sollten schulpflichtige Kinder und Jugendliche dennoch unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben und somit ihre Schulpflicht verletzen, sucht die Schulleitung zunächst den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten. Zusammen wird anschließend versucht, eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht wiederherzustellen. Falls jedoch alle Maßnahmen der Beratung und erzieherischen Einwirkung auf die Kinder oder Jugendlichen fehlschlagen, findet auf Antrag der Schulleitung eine zwangsweise Zuführung zur Schule statt. Die Schulzuführung wird in Unna durch den Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeführt.

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de