Schulpflicht
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen.
Bei unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht kann die Schulpflichtverletzung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Dabei handelt ordnungswidrig, wer fahrlässig oder vorsätzlich als erziehungsberechtigte Person nicht dafür Sorge trägt, dass die/der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, bzw. wer als Schülerin oder Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schulpflicht nicht erfüllt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
3.1.1: Staatliches Schulamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-1512
E-Mail: abt31@kreis-guetersloh.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh