Schulpflicht

    Schulpflicht

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Nach dem derzeit geltenden Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (SchulG) besteht laut § 37 Abs. 1 des SchulG die Schulpflicht.

    Erziehungsberechtigte müssen Ihrer Verantwortung nach § 41 Abs. 1 des SchulG nachkommen und Ihr Kind an einer zuständigen Schule anmelden.

    Sollte keine Anmeldung an einer Schule erfolgen, wird die Schulaufsichtsbehörde mit der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit beauftragt.

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Schulen, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amt für Schulen, Sport und Kultur

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    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

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    Deutsch

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    Abteilung Schulverwaltung

    Adresse

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    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 07.08.2023

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    Deutsch

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    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de