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Einbürgerung Verleihung
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständige Einbürgerungsbehörde für die im Kreisgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländer mit Ausnahme der Stadt Minden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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