Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung Verleihung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Unter der Rubrik "Voraussetzungen" sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt.

    Sie können die Einbürgerung über das Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Sofern Sie den Antrag über das Standesamt Ihres Wohnortes stellen, dann können Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Standesamt abgeben. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet.

    Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Antrag eigenständig stellen.

    Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen. 

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten!

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-535

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: standesamt@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Siehe Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen - Serviceportal Kreis Herford

    • Antrag auf Einbürgerung 
    • Unterlagenliste 
    • Merkblatt Datenübermittlung Sozialdaten
    • weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Die Einbürgerung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetztes (StAG). Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller*innen.

    Eine Einbürgerung setzt nach aktueller Rechtslage grundsätzlich voraus, dass

    1. Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben
    2. Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit nachgewiesen sind
    3. Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis besitzen
    4. Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen selbst finanzieren, also keine Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe beziehen
    5. Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen,
    6. Sie ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland haben (Einbürgerungstest),
    7. Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen (Loyalitätserklärung)
    8. Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen
    9. Sie nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind
    10. Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bzw. Ihre Staatsangehörigkeiten aufgeben oder verlieren

    Hinweis:

    Nach aktueller Rechtslage ist eine Mehrstaatigkeit noch nicht möglich. Die bevorstehende Reform sieht eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das neue Gesetz muss nun verkündet, also im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung steht noch nicht fest. Es ist beschlossen worden, dass das Gesetz 3 Monate nach Verkündung in Kraft tritt. Neue Regelungen sind also beschlossen, gelten aber derzeit noch nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
    • Aufenthaltsgesetz (AufentG)
    • Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU)
    • Asylverfahrensgesetz (AsylG)
    • Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
    • internationale Verträge und Abkommen
    • Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen (TIntG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Weiterer Verlauf nach Antragstellung

    Nachdem Ihr Antrag (analog) bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie Informationen zur Gebührenerhebung.

    Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

    Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Danach können Sie in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen.

    Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

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    Die Einbürgerung ist grundsätzlich unbefristet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de