Einbürgerung VerleihungOnline erledigen

    Einbürgerung Verleihung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Unter der Rubrik "Voraussetzungen" sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt.

    Sie können die Einbürgerung über das Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Sofern Sie den Antrag über das Standesamt Ihres Wohnortes stellen, dann können Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Standesamt abgeben. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet.

    Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Antrag eigenständig stellen.

    Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen. 

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b8e6ecd49b7dbd21568ec40a1aff9482

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-535

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Siehe Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen - Serviceportal Kreis Herford

    • Antrag auf Einbürgerung 
    • Unterlagenliste 
    • Merkblatt Datenübermittlung Sozialdaten
    • weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Für das Einbürgerungsverfahren fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.

    Die Gebühr beträgt zurzeit:

    1. für volljährige Antragsteller*innen je 255 €,
    2. für Antragsteller*innen die das 16. Lebensjahr erreicht haben, wenn der Antrag ohne die Eltern gestellt wird, je 255 €,
    3. für miteinzubürgernde minderjährige Kinder je 51 €.

    Bei der Einreichung des Antrags ist ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Sie erhalten hierzu nach Eingang Ihres Antrags eine schriftliche Mitteilung. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch im Falle einer Ablehnung des Antrags fällig wird. Im Falle einer Rücknahme des Antrags kann ein Teil der Gebühren erstattet werden

    Die jeweilige Gebühr ist im Rahmen der Einbürgerung beim Kreis Herford zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de