Einbürgerung VerleihungOnline erledigen

    Einbürgerung Verleihung

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung, die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind.

    Wenn Sie beabsichtigen sich einbürgern zu lassen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

    Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung kann sich aber herausstellen, dass weitere Unterlagen erforderlich sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7f29133e70f944041c68f9e66787782f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-22609

    E-Mail: einbuergerung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro antragstellender Person.

    Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro.

    Bitte beachten Sie: Bei Antragstellung sind 75 Prozent der Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, werden diese 75 Prozent nicht erstattet! Lassen Sie deshalb vorher in der Beratung prüfen, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de