Einbürgerung Verleihung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung, die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind.
Wenn Sie beabsichtigen sich einbürgern zu lassen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung kann sich aber herausstellen, dass weitere Unterlagen erforderlich sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro antragstellender Person.
Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro.
Bitte beachten Sie: Bei Antragstellung sind 75 Prozent der Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, werden diese 75 Prozent nicht erstattet! Lassen Sie deshalb vorher in der Beratung prüfen, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen