Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung Verleihung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung beantragen. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten, z. B. freie Wahl des Wohnortes und Arbeitsplatzes, Nachzug von Familienmitgliedern sowie aktives und passives Wahlrecht.

    Das Einbürgerungsverfahren ist sehr komplex und nimmt in der Regel eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch.

    Für die Einbürgerung muss ein Antrag gestellt werden.

    Hinweis: Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist noch nicht in Kraft getreten. Bitte sehen Sie zum aktuellen Zeitpunkt von Rückfragen ab.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_06a4280336b6294e46f7a24f9a1d51e6

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    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de