Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseher beantragen

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseher“ bzw. „Hygienekontrolleur“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst (SGB 37/2)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Steuerung (SGB 37/1)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochsauerlandkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 27

    59872 Meschede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0291 944286

    E-Mail: arzneimitttel@hochsauerlandkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Steuerung (SGB 37/1)

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de