Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseher beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin /Masseur und medizinische(r)Bademeisterin / Bademeister Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin / Podologe Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin / -therapeut Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptist/-in Erteilung
Als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Tätigkeit als Gesundheitsaufseher ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseher“ bzw. Hygienekontrolleur“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
- Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
- Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
Formulare
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Voraussetzungen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie nach der einschlägigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur bestanden haben.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie nach der einschlägigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur bestanden haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Die Ausbildung zur Gesundheitspflege wurde in NRW durch die zur Hygienekontrolle abgelöst.
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Die Ausbildung zur Gesundheitspflege wurde in NRW durch die zur Hygienekontrolle abgelöst.
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.10.2024
Stichwörter
Hinweise für Hochsauerlandkreis