Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseher beantragen
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Tätigkeit als Gesundheitsaufseher ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseher“ bzw. "Hygienekontrolleur“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Tätigkeit als Gesundheitsaufseher ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseher“ bzw. Hygienekontrolleur“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gesundheitsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1750
Fax: +49 5231 63011-9652
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Kopie des Zeugnisses zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
- Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Die Berufserlaubnis wird auf Antrag nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie nach der einschlägigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur bestanden haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Kosten
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EUR 60,00
soweit eine Sprachprüfung erforderlich ist, zusätzlich EUR 80,00
Hinweis: Bei einer Ablehnung können ggf. Gebühren anfallen.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Die Ausbildung zur Gesundheitspflege wurde in NRW durch die zur Hygienekontrolle abgelöst.
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.10.2024
Stichwörter
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