Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseher beantragen
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Die Tätigkeit in Gesundheitsberufen ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland in diesem Berufsfeld arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
Als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Tätigkeit als Gesundheitsaufseher ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseher“ bzw. Hygienekontrolleur“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.
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Ansprechpartner
Stadt Leverkusen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02144065301
E-Mail: postmaster@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
- Straf- und berufsrechtliche Erklärung
- (polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O)
Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (muss nicht mitgebracht, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden) - Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein
- Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie - falls vorhanden - Fotokopien der letzten Arbeitszeugnisse)
Rettungsassistent/-in
- einen Nachweis über die abgeleistete praktische Tätigkeit
- Einen Nachweis über die Einsätze auf RTW/NAW, RTH, NEF, sowie die Einsätze auf dem KTW
Masseur/-in und med. Bademeister/-in
- Nachweis über das Ableisten der praktischen Tätigkeit (6-monatiges Praktikum) gemäß § 7 MPhG
- entsprechende Anerkennung der Praxis durch die Bezirksregierung
- Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
Voraussetzungen
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Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie nach der einschlägigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur bestanden haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Tätigkeit ist vor Beginn anzuzeigen. Zudem ist das Ende der Tätigkeit unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Ausbildung zur Gesundheitspflege wurde in NRW durch die zur Hygienekontrolle abgelöst.
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.10.2024
Stichwörter
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