Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseher beantragen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Meldung Selbständiger im Heilberuf und die Praxiseröffnung können Sie online (siehe roter Button) durchführen.

    Als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf.

    Die Tätigkeit als Gesundheitsaufseher ist in Deutschland reglementiert. 

    Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseher“ bzw. Hygienekontrolleur“ führen und in dem Beruf arbeiten. 

    Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161256501

    E-Mail: gesundheitsamt@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    abhängig vom Einzelfall

    • Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie nach der einschlägigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur bestanden haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    abhängig vom Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Ausbildung zur Gesundheitspflege wurde in NRW durch die zur Hygienekontrolle abgelöst.

    Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de