Gewerbesteuer
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die zu entrichtende Gewerbesteuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag durch Anwendung des jährlich vom Rat der Stadt Paderborn für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegten Hebesatzes. Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an die Feststellungen im Gewerbesteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes gebunden.
Hebesatz 1999 380 v.H.
Hebesatz 2000 380 v.H.
Hebesatz 2001 380 v.H.
Hebesatz 2002 380 v.H.
Hebesatz 2003 403 v.H.
Hebesatz 2004 403 v.H.
Hebesatz 2005 403 v.H.
Hebesatz 2006 403 v.H.
Hebesatz 2007 403 v.H.
Hebesatz 2008 403 v.H.
Hebesatz 2009 403 v.H.
Hebesatz 2010 403 v.H.
Hebesatz 2011 403 v.H.
Hebesatz 2012 411 v.H.
Hebesatz 2013 411 v.H.
Hebesatz 2014 411 v.H.
Hebesatz 2015 411 v.H.
Hebesatz 2016 417 v.H.
Hebesatz 2017 417 v.H.
Hebesatz 2018 417 v.H.
Hebesatz 2019 418 v.H.
Hebesatz 2020 418 v.H.
Hebesatz 2021 418 v.H.
Hebesatz 2022 418 v.H.
Hebesatz 2023 418 v.H.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.
Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").
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Nordrhein-Westfalen
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