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    Gewerbesteuer

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Abgabenordnung um eine Realsteuer. 

    Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, welcher anhand Ihrer Steuererklärung ermittelt wird. Das zuständige Finanzamt setzt nach Ermittlung Ihres Gewerbeertags den Grundsteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Dieser wird der Stadt Petershagen in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird der Gewerbesteuerbescheid erstellt. 

    Steuerfestsetzung

    Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

    Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt:
    Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Petershagen.

    Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Petershagen beschlossen.

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    ID: L100002_c2aa5100b6ee1da8a6bfc40ec9eec487

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Haushalt und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt seit dem Haushaltsjahr 2020 bei 423 Prozent.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de