GewerbesteuerOnline erledigen

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Das zuständige Finanzamt informiert die Kommune, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag, der sich in der Regel aus Ihrer Steuererklärung ergibt. Die Kommune sendet Ihnen per Post einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Kommune zu erstattende Gewerbesteuer zu. Die Kommune errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde.

    Jede Kommune bestimmt ihren Hebesatz selbst. Die Kommune entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. Sie erhalten per Post einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer. Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Kommune.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5714e70ecd4d503287389e76d24133d1

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Gewerbesteuererklärung

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de